Allgemeine Geschäftsbedingungen

Der Jatznicker Hof gewährleistet als Großküche an Kindertagesstätten und Schulen der Region die Ganztags- und
Mittagsversorgung.
Über das Essenbestell-System www.ebs-jh.de werden Anmeldung, Bestellung, Ausgabe und Abrechnung der Mahlzeiten
abgewickelt.
Die nachfolgenden Nutzungsbedingungen regeln Rechte und Pflichten zwischen dem Jatznicker Hof, fernerhin als
„Anbieter“ bezeichnet, und Eltern, Sorgeberechtigten oder Betreuungseinrichtungen, fernerhin als „Nutzer“ bezeichnet,
im Sinne des angemeldeten Kindes, fernerhin als „Essenteilnehmer“ bezeichnet.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Die hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Gegenstand und Grundlage für die Rechtsbeziehung
zwischen Anbieter und Nutzer.
1. Leistung
a) Der Anbieter übernimmt die Ganztagsversorgung an Kindertagesstätten. Die Einrichtungen werden täglich
- wochentags von Montag bis Freitag - mit Frühstück, frisch gekochtem Mittagessen, Vesper und Getränken
beliefert.
b) Der Anbieter übernimmt die Mittagsversorgung an Schulen. Die Einrichtungen werden täglich - wochentags
von Montag bis Freitag - mit frisch gekochtem Mittagessen beliefert.
Der Anbieter verpflichtet sich, die gesetzlichen Vorgaben und Empfehlungen zur altersgerechten, gesunden
und ausgewogenen Ernährung von Kindern und Jugendlichen einzuhalten.
2. Vertrag
Der Vertragsabschluss kommt nach Anmeldung des Nutzers im Essenbestell-System (EBS) www.ebs-jh.de
zustande. Hat der Anbieter den Antrag geprüft, signalisiert er die Annahme durch die Erstellung eines
Kundenkontos im EBS sowie den E-Mail Versand von Login-Daten, die dem Nutzer Zugriff auf das EBS
ermöglichen. Der Anbieter behält sich das Recht vor, einen eingehenden Antrag abzulehnen, sofern dafür ein
triftiger Grund vorliegt. Als triftiger Grund gilt zum Beispiel eine offene Forderung aus einem früheren
Vertragsverhältnis zwischen Anbieter und Nutzer.
Der Vertragsabschluss ist Voraussetzung für die Teilnahme des Essenteilnehmers an der Ganztagsversorgung in
Kindertagesstätten, an der gemeinschaftlichen Mittagsversorgung an Schulen oder einer anderen Art der
Gemeinschaftsverpflegung auf Grundlage der Rahmenverträge, die der Anbieter mit kommunalen Behörden,
berechtigten Institutionen oder den Trägern der Einrichtungen abgeschlossen hat.
3. An- und Abmeldung
Der Essenteilnehmer gilt von Montag bis Freitag grundsätzlich als angemeldet, davon ausgenommen sind
gesetzliche Feiertage in Mecklenburg-Vorpommern sowie für Schüler zusätzlich die Ferienzeiten in
Mecklenburg-Vorpommern. Der Versorgungsvertrag beinhaltet jedoch keine tägliche Abnahmeverpflichtung.
Abbestellungen sind unter Einhaltung folgender Fristen durch den Nutzer selbst und ausschließlich über das EBS
möglich:
Abbestellungen für Frühstück können bis 15:00 Uhr des Vortages erfolgen
Abbestellungen für Mittag können bis 7:00 Uhr des Versorgungstages erfolgen
Abbestellungen für Vesper können bis 7:00 Uhr des Versorgungstages erfolgen
Nach Ablauf der Frist gilt die Tagesbestellung als verbindlich und kann nicht mehr widerrufen werden. Auch
eine Erkrankung des Essenteilnehmers begründet keine Ausnahme. Bestelltes Essen ist vom Nutzer auch dann
uneingeschränkt zu bezahlen, wenn es vom Essenteilnehmer nicht abgeholt wurde. Der Anbieter gewährt dem
Nutzer oder dessen berechtigtem Dritten die Möglichkeit der Mitnahme bestellter Mahlzeiten vor Ort.
Dafür bringt der Nutzer ein geeignetes Behältnis mit.
Bei unvorhersehbaren Zwischenfällen im Sinne „höherer Gewalt“, welche die versorgte Einrichtung vor Ort
betreffen, z.B. Wasserschaden, defekte Heizungsanlage, Witterung, Personalsituation oder Pandemie, eine
Schließung der versorgten Einrichtung zur Folge haben, bzw. wenn vom zuständigen Amt/Träger eine
Schließung veranlasst wird, und damit einhergehend eine reguläre Versorgung des Essenteilnehmers ohne
Zutun des Anbieters unmöglich machen oder maßgeblich einschränken, ist eine Haftung/Kostenübernahme
seitens des Anbieters ausdrücklich und vollumfänglich ausgeschlossen.
4. Essenausgabe-Chip
An Schulen ist die Vorlage eines Essenausgabe-Chips Voraussetzung für die Teilnahme an der Mittags-
verpflegung. Chip und ID-Transfer werden bei Vertragsabschluss durch den Anbieter zur Verfügung gestellt bzw.
vorgenommen. Dafür wird dem Nutzer einmalig ein Entgelt in Höhe von 5,00 Euro in Rechnung gestellt,
ausgewiesen in der ersten Monatsabrechnung. Dieser Festbetrag ist grundsätzlich durch den Nutzer zu zahlen,
auch wenn eine Kostenübernahme vom Amt vorliegen sollte. Dabei handelt es sich nicht um eine Pfandgebühr.
Der Chip ist über eine ID dem Essenteilnehmer nachvollziehbar zugeordnet. Personenbezogene Daten werden
auf dem Chip nicht gespeichert. Nach Vertragsende kann der alte Chip durch den Nutzer entsorgt oder an den
Anbieter zur Vernichtung zurückgegeben werden, ohne dass dies eine Erstattung zur Folge hätte.
Geht der Chip verloren, wird für den Essenteilnehmer ein Ersatz-Chip an die Einrichtung vor Ort geschickt. Dafür
werden einmalig 5,00 Euro berechnet. Um Missbrauch zu verhindern, ist der Verlust vom Nutzer unmittelbar
nach Bekanntwerden dem Anbieter zu melden. Dieser kann den verlorenen Chip in Folge deaktivieren und damit
unbrauchbar machen.
Weist der Chip einen technischen Defekt auf, für den der Essenteilnehmer nicht maßgeblich verantwortlich zu
machen ist, so wird vom Anbieter kostenfrei ein funktionstüchtiger Ersatz-Chip erstellt, wenn ihm der defekte
Chip vorgelegt werden kann.
Auch ohne Vorlage des Essenausgabe-Chips kann die Mittagsversorgung des Essenteilnehmers erfolgen, ist
jedoch ausdrücklich nicht garantiert. In diesem Fall kann der Bestellstatus vor Ort manuell am EBS-Rechner
geprüft werden. Ist die Bestellung hinterlegt, erhält der Essenteilnehmer seine Mahlzeit. Aus
ablauforganisatorischen Gründen verfährt der Anbieter maximal an zwei aufeinanderfolgenden
Versorgungstagen auf diese Weise. Kann der Chip auch am dritten Tag nicht vorgelegt werden, wird der
Essenteilnehmer nicht versorgt.
5. Allergien und Unverträglichkeiten
Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben nimmt der Anbieter auf dem Speiseplan eine Kennzeichnung der
enthaltenen Zusatzstoffe und Allergenträger vor. Es wird darauf hingewiesen, dass Mahlzeiten und ihre
einzelnen Komponenten auch Spuren von nicht gekennzeichneten Stoffen enthalten können. Eine Haftung
seitens des Anbieters wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Essenteilnehmer, die an einer Laktoseintoleranz leiden, können zum Mittag ein laktosearmes Ersatzessen
erhalten. Voraussetzung dafür ist die Vorlage eines Facharztattestes, welches die Nahrungsmittel-
unverträglichkeit bescheinigt. Für das Ersatzessen wird derselbe Preis wie für das reguläre Tagesessen
berechnet. Der Anbieter hinterlegt einen entsprechenden Vermerk im EBS.
Ebenfalls bietet der Anbieter ohne Aufpreis ein schweinefleischfreies Ersatzessen an, wenn dieses aus
religiösen Gründen oder Gründen der Unverträglichkeit gewünscht wird. Dazu muss der Nutzer den Anbieter
entsprechend informieren. Der Anbieter hinterlegt einen Vermerk im EBS. Enthält das reguläre Tagesessen
eine Schweinefleischkomponente, so wird diese durch eine gleichwertige schweinefleischfreie Komponente
i.d.R Geflügel oder eine vegetarische Komponente ersetzt.
Weitere Allergene und Unverträglichkeiten, z.B. Gluten, Nüsse, o.ä. berücksichtigt der Anbieter nicht, da es
trotz sorgfältiger Zubereitung im Produktionsprozess zu Kontaminierungen kommen kann.
6. Preise
Der Preis für die bestellte Versorgungsleistung ergibt sich entsprechend der bei Vertragsabschluss gültigen
Konditionen. Die für die jeweilige Einrichtung geltenden Preise können beim Anbieter erfragt werden und sind
im EBS im Menüpunkt „Essenbestellung“ direkt im wöchentlichen Speiseplan einsehbar.
a) Der Preis für die Ganztagsversorgung an Kindertagesstätten setzt sich aus Mittag sowie der vertraglich
vereinbarten Zusatzleistung zusammen. Jede bestellbare Mahlzeit (Frühstück, Mittag, Vesper) hat einen
eigenen Preis und wird einzeln abgerechnet. Ist der Essenteilnehmer am Versorgungstag mindestens für
eine der drei genannten Mahlzeiten angemeldet, so wird automatisch auch ein Getränk dazu gebucht.
b) Der Preis für Schulen setzt sich aus Mittag sowie der vertraglich vereinbarten Zusatzleistung zusammen und
wird wie bestellt abgerechnet.
Eine Preisänderung wird dem Nutzer durch den Anbieter mindestens 6 Wochen vor Inkrafttreten schriftlich
per E-Mail mitgeteilt und berührt bis auf die Bepreisung weder den Versorgungsvertrag im Gesamten noch
einzelne Positionen. Die Preisänderung gilt als vom Nutzer akzeptiert, wenn dieser nicht binnen einer Frist
von zwei Wochen nach Information ausdrücklich und schriftlich der Preisanpassung widerspricht. Ein
Widerspruch des Nutzers hat die Kündigung des Versorgungsvertrages durch den Anbieter zum Tag der
Preisänderung zur Folge.
7. Abrechnung
Am ersten Werktag des Folgemonats erhält der Nutzer per E-Mail eine Information, dass eine neue
Monatsrechnung zum Abruf im EBS bereitsteht. Die Abrechnung der erbrachten Versorgungsleistung erfolgt
ausschließlich bargeldlos und durch Bankeinzug zum 5. des Folgemonats. Für die Abbuchung der
Versorgungsleistung wird dem Anbieter vom Nutzer mit Abschluss des Vertrages ein SEPA-
Basislastschriftmandat erteilt. Die dafür erforderliche Gläubiger-Identifikationsnummer lautet
DE83ZZZ00001992504. Die Mandatsreferenz wird im EBS hinterlegt und im Buchungstext genannt. Fällt der 5.
Kalendertag auf ein Wochenende oder einen bundeseinheitlichen Feiertag, so erfolgt der Einzug frühestens am
nächsten darauffolgenden Werktag. Der Nutzer verpflichtet sich, zum Zeitpunkt der Abbuchung für
ausreichend Deckung auf dem angegebenen Bankkonto zu sorgen. Kosten, die Banken für Rücklastschriften
erheben und die der Nutzer oder zahlungspflichtige Dritte zu vertreten haben, werden vom Anbieter in voller
Höhe in Rechnung gestellt.
Alle Rechnungen sind online im EBS für den Zeitraum von 18 Monaten einsehbar und stehen zum Download
bereit. Bei erwünschter postalischer Zusendung von Rechnungen oder Kontoinformationen erhebt der
Anbieter ein monatliches Bearbeitungsentgelt von 2,00 Euro.
8. Mahnwesen und Inkasso
Bei nicht fristgerechter oder unvollständiger Zahlung kann, im Sinne des Eigentumsvorbehaltes, vom Anbieter
die weitere Leistung vorübergehend eingestellt werden. Die Verpflichtung zur Zahlung ausstehender Summen
bleibt davon unberührt und kann bei Nichterfüllung gegebenenfalls rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
In der Regel erfolgt die Versorgungssperre frühestens ab dem nächsten, auf den Tag der Rücklastschrift
folgenden, Versorgungstag. In diesem Fall nimmt der Anbieter Kontakt mit dem Nutzer auf und informiert ihn
über die Einstellung der Verpflegung des Essenteilnehmers. Im Folgenden erhält der Nutzer per E-Mail ein
Mahnschreiben. Als Mahngebühr werden pauschal 5,00 Euro berechnet. Kommt der säumige Nutzer seiner
Zahlungspflicht nicht oder nicht in vollem Umfang nach, so behält sich der Anbieter 30 Tage nach datiertem
Mahnschreiben die Einschaltung eines Inkassobüros vor. Alle in Folge dadurch entstehenden Kosten trägt der
Nutzer.
9. Kündigung
Der Vertrag wird zwischen Nutzer und Anbieter auf unbestimmte Zeit geschlossen. Eine Kündigung durch den
Nutzer bedarf der Schriftform und ist ohne Einhaltung einer besonderen Frist, frühestens jedoch zum nächsten
Versorgungstag, wirksam. Eine Angabe von Gründen ist nicht erforderlich. Alternativ kann der Nutzer das Datum
der Kündigung selbst im EBS hinterlegen. Der Tag der Kündigung ist der letzte mögliche Versorgungstag. Ab dem
Folgetag ist der Essenteilnehmer deaktiviert und wird nicht mehr versorgt. Mit Inkrafttreten der Kündigung
verliert der privatrechtliche Vertrag zwischen Anbieter und Nutzer seine Gültigkeit. Mit Zahlung der
Schlussrechnung erlischt auch das SEPA-Lastschriftmandat und das Kundenkonto wird geschlossen. Der Anbieter
macht insbesondere dann von seinem (fristlosen) Kündigungsrecht Gebrauch, wenn der Nutzer wiederholt
Zahlungen nicht fristgerecht leistet, oder er anderweitig die weitere Verpflegung unzumutbar erscheinen lässt.
10. Datenschutz
Bei Anbahnung, Abschluss, Abwicklung und Rückabwicklung eines Versorgungsvertrages werden vom Anbieter
Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erhoben, gespeichert und verarbeitet. Die personen-
bezogenen Daten, die der Nutzer dem Anbieter bei der Registrierung mitteilt, werden nur zur Korrespondenz
mit dem Nutzer selbst und nur für den Zweck verarbeitet, zu dem die Daten dem Anbieter zur Verfügung
gestellt wurden. Der Anbieter versichert, dass personenbezogene Daten im Übrigen nicht an Dritte
weitergegeben werden, es sei denn, dass er dazu gesetzlich verpflichtet wäre oder der Nutzer vorher
ausdrücklich eingewilligt hat. Eine Ausnahme tritt bei Säumigkeit des Nutzers ein. Dann ist der Anbieter im Zuge
der Forderungsbeitreibung zur Einschaltung eines Inkassobüros sowie zur Einleitung eines gerichtlichen
Mahnverfahrens berechtigt. In diesem Fall weist der Anbieter ausdrücklich darauf hin das er, soweit
erforderlich, personenbezogene Daten des Nutzers weitergibt. Soweit zur Durchführung und Abwicklung von
Verarbeitungsprozessen vom Anbieter Dienstleistungen Dritter in Anspruch genommen werden, werden
die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes eingehalten. Personenbezogene Daten werden nur so
lange gespeichert, bis der Zweck erfüllt ist, zu dem sie dem Anbieter anvertraut wurden. Soweit handels- und
steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen zu beachten sind, kann die Dauer der Speicherung bestimmter Daten
bis zu 10 Jahre betragen. Soweit der Anbieter von seinem EBS auf die Webseiten Dritter verweist oder verlinkt,
kann keine Gewähr und Haftung für die Richtigkeit bzw. Vollständigkeit der Inhalte und die
Datensicherheit dieser Webseiten übernommen werden. Da der Anbieter keinen Einfluss auf die Einhaltung
datenschutzrechtlicher Bestimmungen durch Dritte hat, sollte der Nutzer die jeweils angebotenen
Datenschutzerklärungen gesondert prüfen.
11. Login Essenbestell-System
Benutzername und Passwort werden dem Nutzer unmittelbar nach Registrierung im EBS per E-Mail
mitgeteilt. Beim Passwort handelt es sich um ein systemseitig zugeordnetes Start-Passwort. Bei Erstanmeldung
im EBS wird dem Nutzer aus Sicherheitsgründen empfohlen, das automatisch generierte Passwort in ein
persönliches Passwort zu ändern. Für eventuellen Schaden, der durch fahrlässigen Umgang mit dem Passwort,
z.B. Weitergabe an Dritte, entsteht, haftet ausschließlich der Nutzer.
12. Ermäßigungen
Bescheide vom Landkreis (Jugendamt / Sozialamt) oder JobCenter, aus denen die Übernahme der Kosten für die
Ganztags- oder Mittagsversorgung des Essenteilnehmers hervorgeht, werden durch den Anbieter im EBS
hinterlegt. Voraussetzung dafür ist die rechtzeitige Zusendung des Bescheides durch den Nutzer per E-Mail oder
alternativ auf dem Postweg. Der Bescheid findet dann bei allen zukünftigen Abrechnungen bis zum Ende des
Bewilligungszeitraumes Berücksichtigung. Der Nutzer ist zeitweise von seiner Zahlungspflicht entbunden und die
Abrechnung der Versorgungskosten nimmt der Anbieter direkt mit der den Bescheid ausstellenden Behörde vor.
Ist der Bescheid rückwirkend gültig und sind für den zurückliegenden Zeitraum bereits Monatsrechnungen
erstellt und per SEPA-Lastschriftmandat vom Bankkonto des Nutzers abgebucht, so erfolgt durch den Anbieter
die Bearbeitung und damit einhergehend die Stornierung bzw. Korrektur der Rechnung sowie ggf. eine
Erstattung überzahlter Beträge an den Nutzer. Eine Bearbeitung rückwirkend gültiger Bescheide kann der
Anbieter immer dann verweigern, wenn der Nutzer seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommt, indem er es
versäumt, den Bescheid innerhalb einer angemessenen Frist dem Anbieter vorzulegen. Als angemessene Frist
gelten hier 4 Wochen ab Ausstellungsdatum.
Stand: Januar 2024
Anwendbares Recht Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Gegenüber einem Verbraucher gilt diese Rechtswahl nur
insoweit, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates, in dem er seinen Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthalt hat, eingeschränkt werden.